V-Max Aufhebungen
Einige Fahrzeuge sind von Werk aus mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung versehen. Diese V-Maxbegrenzung kann man bei manchen Motortypen ganz oder bis zur technisch sinnvollen Grenze durch Chiptuning aufheben.
Bei welchen Motoren das separat vom Chiptuning möglich ist, finden Sie in unseren PDF-Preislisten.
Bei manchen Motoren kommt die Aufhebung der Sperre automatisch aus technischen Gründen bei der Umprogrammierung der Seriendaten (Chiptuning) mit. Hier entfällt in der Preisliste die gesonderte Angabe zur V-Maxaufhebung.
Bei der V-Maxaufhebung ergibt sich eine gewisse Erhöhung der Endgeschwindigkeit.
Genaue Angaben sind schwer zu machen, da die Endgeschwindigkeit von vielen Faktoren abhängt, wie der Serienstreuung, Getriebe, Rad/Reifenkombination, dem Kraftstoff, der Aussentemperatur, etc..
Als Faustregel für die Erhöhung der Endgeschwindigkeit bei Fahrzeugen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung nach dem Chiptuning kann genannt werden:
Chiptuning für Benzinsaugmotoren: ca. 5 km/h
Chiptuning für Dieselturbomotoren: ca. 5-10 km/h
Chiptuning für Benzinturbomotoren: ca. 10-15 km/h
Jedoch …….:
jede Zoll Vergrößerung der Felgen ergibt eine Reduktion von ca.: 10 km/h der gewohnten Endgeschwindigkeit.
Die Kraftstoffqualität kann die gewohnte Endgeschwindigkeit auch beeinflussen, positiv, wie negativ.
Auch Temperaturen von 30C° und mehr im Sommer senken die Effizienz des Motors und die Endgeschwindigkeit kann nicht mehr wie gewohnt erreicht werden. Hier kann man durch einen grösseren Ladeluftkühler die „verlorenen PS retten“. Mehr unter der Rubrik Ladeluftkühler.
Bei allen Teilen, die wir anbieten oder selber herstellen achten wir auf beste Qualität. Wir sind ein TÜV-certifizierter Betrieb. Alle Komponenten, die wir verbauen haben Straßenzulassung und werden, so notwendig nach der Montage, dem TÜV-Stützpunkt im Haus zur Abnahme vorgeführt. Es sei denn, es handelt sich um Fahrzeuge aus dem Rennsport oder Motorsport, hier gelten andere Spielregeln.
Unter der Rubrik Garantie erläutern wir unsere Garantiebedingungen.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug nicht in der Liste finden, oder Fragen zur Aufhebung haben, schreiben Sie uns bitte.



