Wimmer RS und der TÜV

In der Regel haben die von uns gelieferten Fahrzeugteile gültige Prüfzeugnisse, welche mit einer Anbaubegutachtung in dem angegliederten TÜV-Prüfstützpunkt begutachtet werden können. Ausnahme können Teile bilden, die ausschließlich auf Rennstrecken oder im Ausland zum Einsatz kommen, hier gelten andere Spielregeln.

Diese Vorführungen übernehmen wir gerne für Sie. D.h. sollte für unseren Umbau eine Abnahme durch den TÜV nötig sein, so wird das am Ende unserer Arbeiten für Sie erledigt. Sie können ein fertiges Fahrzeug abholen und die notwendige Vorführung bei TÜV ist schon erledigt. Es wird eventuell nur noch ein Gang zu Zulassungsstelle für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere nötig. HU- und AU-Untersuchen können bei unserer hausinternen TÜV-Prüfstelle gerne erledigt werden.

Bei den Produkte, die wir zukaufen achten wir darauf, dass diese in der einen oder anderen Form eineStraßenzulassung haben. Produkte können mit ABE, Gutachten oder einer E-Nummer ausgeliefert werden. Die E-Nummer ist praktisch – auf dem Produkt abzulesen und für TÜV und Polizei in Datenbanken abrufbar. Eine ABE - allgemeine Betriebserlaubnis - wird in Papierform ausgegeben und ist im Fahrzeug mit zu führen. Produkte mit Gutachten erfordern die Abnahme durch den TÜV.

Wobei manche Gutachten auch von Prüfern der Dekra und KÜS abgenommen werden dürfen. Wir achten auf die Eintragungsfähigkeit unserer Umbauten!

Sollten Sie noch Fragen zum Thema TÜV im Hause Wimmer haben, so wenden Sie sich gerne an uns.  

 

 

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag: 09:00-18:00 Uhr

Mittagspause von 12.15 -13.00 Uhr

Samstags nach Absprache

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